Studentenförderung 2024/25
Anträge können in der Zeit vom 2. bis 30. November 2024 eingebracht werden.
Als Unterstützung für Studierende wird von der Marktgemeinde St. Paul ein Fahrtkostenzuschuss ("Studentenförderung") und für die Erlangung eines akademischen Grades eine einmalige Absolventenförderung in Höhe von jeweils 130 Euro gewährt. Anspruchsberechtigt sind alle jene Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Paul haben, die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen und nachfolgende Punkte erfüllen:
Fahrtkostenzuschuss ("Studentenförderung"):
- 26. Lebensjahr (bei Präsenzdienern das 27. Lebensjahr) noch nicht vollendet
- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Paul zum Stichtag 31. Oktober
- Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Studienjahr (Wintersemester)
- Bestätigung über den Erhalt der Familienbeihilfe im Jahr der Antragstellung
- Antragsfrist 2. bis 30. November
- Optional: Rechnung des jeweiligen Verkehrsbetriebes (Studienort)
Absolventenförderung:
- 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Ununterbrochener Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Paul in den letzten drei Jahren vor Verleihung des akademischen Grades
- Inskriptionsbestätigungen der letzten drei Jahre vor der Verleihung des akademischen Grades
- Urkunde (Bescheid) über die Verleihung des akademischen Grades
- Antragstellung hat innerhalb eines Jahres nach Verleihung des akademischen Grades zu erfolgen
- Mehrfach-Auszahlung des Förderbetrages ist ausgeschlossen
Der Fahrtkostenzuschuss und die Absolventenförderung sind freiwillige Leistungen der Marktgemeinde St. Paul und erfolgen nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel. Bei einer Abmeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von einem Jahr ab Zuerkennung einer Förderung ist die volle Förderzahlung zurückzuerstatten. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Informationen & Antragsformulare:
Richtlinie Studenten- und Absolventenförderung
Antragsformular Studentenförderung für das Studienjahr 2024/25
Antragsformular Absolventenförderung