Wahlen & Volksbegehren
Eintragungsverfahren & Volksbegehren
Wie kommt es zu einem Volksbegehren
Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt sein (derzeit 8.401 Personen). Unterstützungswillige müssen am Tag der Unterstützung das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen, d.h. am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerevidenz eingetragen sein.
Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (ID Austria) möglich. Auch Auslandsösterreicher:innen können mittels ID-Austria nunmehr eine Unterstützungserklärung abgeben.
Wurden 8.401 oder mehr Unterstützungserklärungen abgegeben, so kann beim Bundesminister für Inneres ein Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens ("Einleitungsantrag") gestellt werden. Wird diesem Antrag stattgegeben, so wird ein Eintragungszeitraum festgesetzt: Das ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Stimmberechtigten das Volksbegehren unterzeichnen können.