Handwerkerbonus

Seit 15. Juli 2024 kann die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich beantragt werden. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung beträgt für 2024 max. 2.000 Euro, für 2025 max. 1.500 Euro pro Person sowie Wohneinheit.

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z. B. Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten (z. B. Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
  • Pflasterung

Der Antrag ist online unter www.handwerkerbonus.gv.at einzubringen.

  • Mittels ID-Austria oder durch Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) identifizieren
  • Antragsformular online ausfüllen
  • Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hochladen
  • Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z. B. Überweisungsbeleg) hochladen