Ostern: Brauchtumsfeuer
Anmeldefristen und Sicherheitstipps
Mit Verordnung des Landeshauptmannes vom 10. März 2011, LGBl. Nr. 31/2011 i.d.g.F., wurden Ausnahmen vom Verbot des Verbbrennens biogener Materialien nach dem Bundesluftreinhaltegesetz für Brauchtumsfeier erlassen. Wie bisher dürfen Brauchtumsfeuer auch an dem - das Brauchtum begründenden - vorangehenden und darauffolgenden Wochenende abgebrannt werden. Es darf nur mit unbehandeltem pflanzlichem Material wie Holz und Strauchschnitt befeuert werden. Das Verbrennen von Abfällen wie Altreifen, Altölen, Kunststoffen oder chemisch behandeltem Holz ist untersagt.
Verbautes Gebiet:
- Nur mit Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters (Bescheid) erlaubt.
- Nach Antragstellung und telefonischer Terminvereinbarung wird ein Ortsaugenschein durch die Behörde und der örtlichen Feuerwehr durchgeführt.
- Bescheide sind kostenpflichtig (14,30 Euro Bundesgebühr, 5,50 Euro Verwaltungsabgabe)
- Ansuchen sind spätestens Montag vor dem geplanten Abbrenntermin (16.00 Uhr), unter Namhaftmachung einer verantwortlichen Person dem zuständigen Gemeindeamt zu melden.
Freie Landschaft:
- Spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen im Gemeindeamt (Tel. 04357 / 2017-28) oder bei der Polizeiinspektion St. Paul (Tel. 059 133 / 2168) anzumelden.
Anmeldungen sind auch über das Online-Formular möglich.
Es muss auf örtliche Gegebenheiten und Witterungsbedingungen geachtet werden, um die Gefahr der Flugbrandausbreitung zu vermeiden. Brandschutzmaßnahmen wie Überwachung und Nachkontrolle sind obligatorisch. Eventuelle Verbote durch die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg sind zu beachten.
Nähere Informationen und Tipps der Brandverhütungsstelle des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes