Die Verkehrsbeschränkungen wurde in Anwendung der Bestimmungen des § 44b der Straßenverkehrsordnung 1960 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 am Montag, den 9. März 2026 auf sämtlichen Straßen der Marktgemeinde St. Paul aufgehoben und gleichzeitig die Verkehrszeichen entfernt.