Informationsabend Örtliches Entwicklungskonzept (Zweitentwurf)
Laut dem Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 müssen alle Gemeinden ein örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) erstellen, das die Ziele und Maßnahmen der Raumordnung für die nächsten zehn Jahre festlegt. Das ÖEK wird als Verordnung vom Gemeinderat beschlossen.
Der 2. Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzepts 2025 für die Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal liegt im Zeitraum vom 6. Oktober bis 3. November 2025 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf - oder online unter www.sanktpaul.at/amtstafel/kundmachungen
Durch den Bahnhofs- und Koralmbahnausbau ergeben sich bis 2035 neue Entwicklungsmöglichkeiten.
St. Paul wird zur Mobilitätsdrehscheibe Unterkärntens, was voraussichtlich zu Wirtschaftswachstum und Bevölkerungs-zuwachs führen wird. Dies bedeutet jedoch einen höheren Nutzungsdruck auf Siedlungs- und Naturräume, der eine qualitätsvolle Steuerung erfordert, um eine nachhaltige Entwicklung zu sichern. Herausforderungen wie Hochwasser-gefahren und Zersiedelung werden dabei berücksichtigt.
Das ÖEK basiert auf einer Bestandsaufnahme und berücksichtigt rechtliche und fachliche Grundlagen, das übergeordnete Ziel bleibt die Förderung einer hohen Lebensqualität und die Sicherheit der Gemeindebewohner. Der Entwurf wird während der Auflagefrist öffentlich vorgestellt, das finalisierte ÖEK wird vom Gemeinderat als Verordnung beschlossen.
Die Informationsveranstaltung soll Möglichkeit zum Austausch über die Planungen geben. Vertreter des Raumplanungsbüros Interplan ZT GmbH und des Gemeinderates stehen für Fragen zur Verfügung.