Studentenförderung 2023/24

Als Unterstützung für Studierende wird von der Marktgemeinde St. Paul ein Fahrtkostenzuschuss ("Studentenförderung") und für die Erlangung eines akademischen Grades eine einmalige Absolventenförderung in Höhe von jeweils 130 Euro gewährt. Anspruchsberechtigt sind all jene Personen, die ihren Hauptwohnsitz zum Stichtag in der Marktgemeinde St. Paul haben, die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen und nachfolgende Punkte erfüllen:

Fahrtkostenzuschuss ("Studentenförderung"):
  • 26. Lebensjahr (bei Präsenzdienern das 27. Lebensjahr) noch nicht vollendet
  • Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Paul zum Stichtag 31. Oktober 2023
  • Inskriptionsbestätigung für das Studienjahr 2023/24
  • Bestätigung über den Erhalt der Familienbeihilfe im Jahr 2023
  • Antragsfrist 2. bis 30. November 2023
  • Optional: Rechnung des jeweiligen Verkehrsbetriebes
Absolventenförderung:
  • 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Ununterbrochener Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Paul in den letzten drei Jahren vor Verleihung des akademischen Grades
  • Inskriptionsbestätigungen der letzten drei Jahre vor der Verleihung des akademischen Grades
  • Urkunde (Bescheid) über die Verleihung des akademischen Grades
  • Antragsstellung hat innerhalb eines Jahres nach Verleihung des akademischen Grades zu erfolgen
  • Mehrfach-Auszahlung des Förderbetrages ist ausgeschlossen

Der Fahrtkostenzuschuss und die Absolventenförderung sind freiwillige Leistungen der Marktgemeinde St. Paul und erfolgen nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel. Bei einer Abmeldung des Hauptwohnsitzes bis zum Ende des Studienjahres ist die volle Förderzahlung zurückzuerstatten. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Antragsformular "Studentenförderung"
Antragsformular Absolventenförderung
Richtlinien