Stallhaltepflicht

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Nach Vogelgrippe-Fällen wurde eine Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Tieren verordnet. Auch die Marktgemeinde St. Paul ist davon betroffen.

In Kärnten, Nieder- und Oberösterreich sowie dem Burgenland wurden in dieser Wintersaison bereits Vogelgrippe-Fälle bestätigt. Nun hat das Gesundheitsministerium erneut eine Stallhaltepflicht in diesen Bundesländern verordnet, welche seit 05.12.2023 in Kraft ist

Betroffen sind alle Geflügelhaltungen ab 50 Tieren in 62 Kärntner Gemeinden sowie in den beiden Statutarstädten Klagenfurt und Villach. Sie werden in der aktuellen Verordnung als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. Betriebe und Hobbyhaltungen in der entsprechenden Größe, die sich in diesen Gebieten befinden, müssen ihre Tiere in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen.

Erhöhte Vorsicht ist jedoch auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht erfasst sind, geboten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind auch hier unbedingt zu verhindern, etwa durch Fütterung und Tränkung im Stall, da die Aviäre Influenza für Hausgeflügel hochansteckend ist.

Im Bezirk Wolfsberg sind nachfolgende Gemeinden betroffen:
Frantschach-St. Gertraud
Lavamünd
St. Andrä
St. Georgen
St. Paul
Wolfsberg