Silvesterfeuerwerk

Silvesterfeuerwerk

Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 nur außerhalb von Ortsgebieten erlaubt ist. Die Nutzung im Ortsgebiet ist gesetzlich verboten (§ 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz – PyroTG 2010).

Bitte bedenken Sie, dass ein Feuerwerk Lärm verursacht, der ein großer Stressfaktor für Tiere, Kinder, Ältere, Kranke ist. Des Weiteren eine Feinstaub- und Schwermetallbelastung und nicht zuletzt eine Umweltbelastung darstellt – jährlich verursachen die Feuerwerke bis zu 1.000 Tonnen Müll. Silvesterschäden, wie etwa Sachbeschädigungen und Brände, kosten jährlich mehrere Millionen Euro.

Wir bitten Sie um Rücksichtnahme und Eigenverantwortung, wenn auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden kann.

Die Marktgemeinde St. Paul wünscht einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit.

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