Nachfolgend finden Sie eine Sammlung der wichtigsten Informationen rund um den Zivilschutzalarm, welcher in der Zeit
Hotline des Landes Kärnten für Bürgeranfragen
050 536 22132
Wasserversorgung
Das Wasser aus der gemeindeeigenen Wasserversorgung ist seit 21. August 2023 wieder freigegeben und kann unbedenklich konsumiert werden.
Hilfsmaßnahmen: Behebung von Katastrophenschäden
Abwicklung über Versicherungen
Allgemeine Informationen zur Versicherungsabwicklung online unter www.konsument.at/unwetterschaeden
Hilfsmittel des Kärntner Nothilfswerkes
Ab sofort können Schäden am privaten Eigentum über die Gemeinde beim Kärntner Nothilfswerk beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular und kann daher nur im Gemeindeamt erfolgen. Die Antragsfrist beträgt 6 Monate nach dem Schadensereignis. Dokumentieren Sie ihre Schäden mit Fotos, bevor Sie diese beheben. Vollständige Unterlagen sind Voraussetzung für die Antragstellung. Die Liste der erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem jeweiligen Merkblatt. Unsere Mitarbeiter:innen im Bauamt unterstützen Sie gerne.
Richtlinien für die Durchführung von Hilfsmaßnahmen des Kärntner Nothilfswerkes
Merkblatt für die Antragstellung (Nicht selbständige und selbständige Erwerbstätige, Vereine, Forst- und Landwirte)
Merkblatt für die Antragstellung von Interessentengemeinschaften (Weg-, Bringungs-, Agrargemeinschaften)
Soforthilfe im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen (HIBL)
Das Land Kärnten stellt eine "Soforthilfe" im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen (HIBL) für betroffene Bürger:innen, die von Schäden der aktuellen Katastrophe betroffen sind, zur Verfügung. Diese Unterstützungsmöglichkeit betrifft Schäden am Gebäude durch Wassereintritt udgl. ab 5.000 Euro, nicht jedoch Straßen und Flurschäden. Neben dem vollständig ausgefüllten Formular ist eine entsprechende Fotodokumentation an die Gemeinde zu retournieren.
Bei prikären finanziellen Verhältnissen können Bürger:innen für Schäden unter 5.000 Euro einen HIBL-Antrag beim Sozialamt der Gemeinde stellen. Hier gelten die HIBL-Richtlinien bei Antragstellung.
Österreich hilft Österreich (Überbrückungshilfe)
Die Hochwasser - Österreich hilft Österreich Überbrückungshilfe unterstützt Personen, die vom Hochwasser betroffen sind und deren Haus oder Wohnung (Wohnraum) zerstört oder beschädigt worden ist. Die Überbrückungshilfe (Maximalbetrag 1.900 Euro) dient dazu, bis zum Einsetzen der ersten Zahlungen der Landesregierung und der Versicherung den täglichen Bedarf zu sichern und schnelle Hilfe zu ermöglichen. Dazu zählt der Ankauf dringend benötigter Haushaltsgeräte. Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) kann nur ein Antrag gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Caritas Kärnten
Die Caritas Kärnten stellt 100.000 Euro als Soforthilfe aus dem Katastrophenfond für Schäden ab 5.000 Euro bereit. Es besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen unter www.caritas-kaernten.at
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)
Landwirte haben die Möglichkeit bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) einen Antrag auf Zuschuss aus dem SVS-Unterstützungsfonds zu beantragen.
Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen
Für betroffene Unternehmen wurde von der Wirtschaftskammer ein Soforthilfefonds eingerichtet. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der Wirtschaftskammer Kärnten. Siehe auch Presseaussendung.
Die Österreichisches Gesundheitskasse (ÖGK) ermöglicht eine unbürokratische Soforthilfe für betroffene Unternehmen. Diese umfassen Stundungen, Ratenvereinbarungen, Mahnungen, Meldeverspätungen, Beitragsprüfungen. Nähere Informationen online unter www.gesundheitskasse.at oder bei Ihrem Kundenbetreuer.
Information für Arbeitgeber/-nehmer
Bestätigung Zivilschutzalarm zur Vorlage für den Arbeitgeber
Vorgehensweise für Einsatzkräfte der Feuerwehr
Spendenmöglichkeiten

Caritas Kärnten
Konto Kärntner Sparkasse
IBAN AT40 2070 6000 0000 5587
Spendenzweck "Katastrophenfonds Inland"
Österreich hilft Österreich
Spendentelefon 0800 664 2023
Online
Die Auflistung wird laufend ergänzt.
Aufrechte Straßensperren und -beschränkungen
- Die Trattnigstraße ist komplett gesperrt
- Nachfolgende Gemeindestraßen sind eingeschränkt befahrbar: Sternbergerstraße, Johannesbergstraße (von Legerbuch), Hollaufstraße, Scharpferumfahrung
- Für nachfolgende Gemeindestraßen gilt eine 3,5 Tonnen Beschränkung:
Johannesberg, Josefsberg, Wampitschstraße, Primusstraße, Schildbergstraße und Stichgrabenstraße
Die Marktgemeinde St. Paul ist bemüht alle Schadstellen im Bereich von Straßen und Bächen schnellstmöglich zu beheben. Vielfach sind wir aber auf Experten der Landesregierung (Geologen, Agrartechnik, Wasserbau etc.) angewiesen, die ebenfalls seit Tagen in mehreren Bezirken im Dauereinsatz sind. Wir bitten daher um Verständnis, dass die vollständige Wiederherstellung eine geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.
Zum Schutz Ihrer eigenen Sicherheit vermeiden Sie das Befahren von beschädigten Straßen!
Meldung von Hangrutschungen
Die Aufnahme von Hangrutschungen erfolgt ab sofort über die Marktgemeinde St. Paul und nicht mehr über die Feuerwehr. Bitte melden Sie allfällig auftretende Hangrutschungen telefonisch an 04357/2017-26 oder per E-Mail an st-paul-lavanttal@ktn.gde.at (Adresse und Bilder bitte mit übermitteln).
Aufenthalt in Wäldern
Zum Schutz der eigenen Sicherheit appelieren wir an die Bevölkerung sowie an unsere Urlaubsgäste den Aufenthalt in Wäldern zu vermeiden und aktuell keine Waldarbeiten vorzunehmen.
Nachfolgende Wanderwege und Freizeiteinrichtungen sind auf Grund der Hangrutschungen bis auf Weiteres gesperrt:
Kulturrundwanderweg 3/3A
Granitztaler Mostwanderweg (Route 3, Bereich zwischen Weiberwinkel und vlg. Taffent)
Entsorgung von Katastrophenschäden
Die Aufräumarbeiten haben vielfach bereits am Wochenende begonnen. Für die entsprechende Müllentsorgung wird ersucht, dass vorrangig die Deponie Hart in Lavamünd angefahren wird.
Deponie Hart Hart 50, 9473 Lavamünd | Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 11.45 Uhr 13.00 bis 16.45 Uhr |
Stand: 25.09.2023, 18:00 Uhr